Mitgliedschaft
Gemäß unserer Satzung § 4 wird die Mitgliedschaft wie folgt gewährt:Mitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden. Dem schriftlichen Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats widersprechen.
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.
Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.
Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Fälligkeit und Höhe, ist in der Beitragsordnung des Vereins festgelegt. Rechtskraft hat immer die aktuelle Fassung.
Beitragsordnung
GUTSCHEINAKTION
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine kostenlose 1-monatige Probemitgliedschaft zu erwerben. Diese Probemitgliedschaft kann aus Kapazitätsgründen nur individuell vergeben werden. Es besteht kein Anspruch auf eine solche.
Für Fragen zur Mitgliedschaft können Sie uns jederzeit mit dem KONTAKTFORMULAR erreichen.
Alle Fragen werden möglichst zeitnah beantwortet.